Umsatz
Erfahrung
Sicherheit
Stammkapital | Keine Vorgabe |
Haftung | Persönlich |
Firmenname | + Familienname |
Anzahl Personen | Eine Person |
Beteiligung | Nicht Möglich |
Revision | Nicht nötig |
Steuern | Wird in privater Steuererklärung angegeben |
Vorteil | Nachteil |
Kapitalbedarf | Haftung |
PK Vorbezug möglich | Keine Beteiligung möglich |
Weniger Bestimmungen | Keine ALV |
Weniger Versicherungen | Image |
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen
Stammkapital | Ab 20'000 CHF |
Haftung | Beschränkt |
Firmenname | + GmbH |
Anzahl Personen | Min. ein Gesellschafter |
Beteiligung | Überstammanteile |
Revision | Ab 10 Vollzeitstellen |
Steuern | Separate Steuererklärung |
Vorteil | Nachteil |
Haftung | Gesellschafter im HR |
Beteiligung möglich | Mehr Vorschriften |
Tieferes Mindestkapital als bei einer AG | Doppelbesteuerung |
Geeignet für alle gewinnorientierten Unternehmen
Stammkapital | Ab 100'000 CHF (min 50'000 libiert) |
Haftung | Beschränkt |
Firmenname | + AG |
Anzahl Personen | Min. ein Aktionär |
Beteiligung | Über Aktien |
Revision | Ab 10 Vollzeitstellen |
Steuern | Separate Steuererklärung |
Vorteil | Nachteil |
Haftung | Gesellschafter im HR |
Beteiligung möglich | Mehr Vorschriften |
Aktien einfach übertragbar | Doppelbesteuerung |
In der Schweiz haben KMU am häufigsten eine der folgenden drei Rechtsformen: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf das eingegangene Risiko. Wer alle Risiken allein tragen will und kann sowie bereit ist, mit seinem Privatvermögen für allfällige Forderungen zu haften, kann sich einfach als Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Unternehmende, die mit Kolleginnen oder Kollegen starten, sind dagegen mit der Gründung einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft besser beraten.
Wer finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, beschränkt dies durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag, etwa mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG). Auch als Verein oder Genossenschaft kann man eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen.
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren zum Voraus be-stimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Ver-bindlichkeiten nur das Gesellschaft svermögen haft et. Die Aktionäre sind nur zu den sta-tutarischen Leistungen verpfl ichtet und haft en für die Verbindlichkeiten der Gesellschaftnicht persönlich
Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:
• die Firma und den Sitz der Gesellschaft.
• den Zweck der Gesellschaft.
• die Höhe des Aktienkapitals und den Betrag der darauf geleisteten Einlagen.
• Anzahl, Nennwert und Art der Aktien.
• die Einberufung der Generalversammlung und das Stimmrecht der Aktionäre.
• die Organe für die Verwaltung und für die Revision.
• die Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen. In jedem Fall muss das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) als Publikationsorgan bezeichnet werden.
Bei der Aktiengesellschaft wird die Mitgliedschaft durch die Aktie verkörpert.Die Aktien lauten auf den Namen oder auf den Inhaber. Beide Arten von Aktien können in einem durch die Statuten bestimmten Verhältnis nebeneinander bestehen. Die Statu-ten können bestimmen, dass Namenaktien später in Inhaberaktien oder Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden sollen oder dürfen. Der Nennwert der Aktie muss mindestens 1 Rappen betragen.
CEO GRABER-TREUHAND AG
Treuhänder mit eidg. Fachausweis zugelassener Revisionsexperte Mitglied EXPERTsuisse Partnerdirektor BNI