Was sind notwendige Statuten?
Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:
• die Firma und den Sitz der Gesellschaft.
• den Zweck der Gesellschaft.
• die Höhe des Aktienkapitals und den Betrag der darauf geleisteten Einlagen.
• Anzahl, Nennwert und Art der Aktien.
• die Einberufung der Generalversammlung und das Stimmrecht der Aktionäre.
• die Organe für die Verwaltung und für die Revision.
• die Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen. In jedem Fall muss das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) als Publikationsorgan bezeichnet werden.